ALS STUDENT ARBEITEN

Kann ich als ausländischer Student in Deutschland arbeiten?

Gemäß dem Einwanderungsgesetz sind ausländische Studierende berechtigt, zu arbeiten. Die Dauer ist auf 120 Tage oder 240 Tage in Teilzeit begrenzt. Dies schließt die Vorbereitungszeit während des ersten Jahres des Aufenthalts ein. Bitte beachten Sie § 16 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes.

Mini Jobs

Bei Minijobs ist das Gehalt entscheidend. Das Einkommen muss unter 450 Euro pro Monat liegen. Es ist sehr wichtig, dass bei der Bewertung der Sozialversicherung alle angrenzenden Niedriglohnjobs addiert werden. Wird die Grenze von 450 Euro überschritten, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob. Wenn das Studium weiterhin das Hauptziel (Hauptbeschäftigung) ist, müssen nur Beiträge zur staatlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Wenn der Student staatlich krankenversichert ist, muss der Arbeitgeber einen festen Betrag an die staatliche Krankenversicherung und die staatliche Rentenversicherung zahlen. Für Personen, die privat versichert sind oder über MAWISTA in einer Reisekrankenversicherung versichert sind, muss der Arbeitgeber keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen.