AUFENTHALTSRECHT

Die Möglichkeiten, in Berlin zu bleiben und eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, hängen vom Herkunftsland ab. Grundsätzlich gibt es zwei Situationen, die die Rechte und Pflichten in Bezug auf den Aufenthalt bestimmen:

A. Personen aus Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft (EU)

B. Personen aus Nicht-EU-Ländern

A. Personen mit Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes können ohne Visum nach Deutschland ein- und ausreisen, wann sie wollen, und sich dort so lange aufhalten, wie sie möchten. Außerdem können sie in Berlin arbeiten oder sich sogar selbstständig machen. Wenn sie sich in Berlin niederlassen möchten, müssen sie sich lediglich beim zuständigen Bürgeramt anmelden, wo sie die Anmeldung (Wohnsitzbestätigung) erhalten. Dieses Dokument ist wichtig, wenn es darum geht, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen oder gesellschaftliche Verpflichtungen zu übernehmen.

B. Personen aus Nicht-EU-Ländern, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten möchten, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese Genehmigungen werden von der Ausländerbehörde ausgestellt. Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, muss man sich zunächst beim Einwohnermeldeamt anmelden, wo man die Formulare für den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung erhält.