RAD & ÖFFIS

In der S-Bahn sind Fahrräder generell erlaubt. In den Wagen gibt es geeignete Stellplätze, die entsprechend gekennzeichnet sind. Die Fahrradmitnahme bei der U-Bahn und in der Straßenbahn ist nur in den gekennzeichneten Wagen möglich. Bei der U-Bahn darf man keine Fahrräder in den ersten Wagen mitnehmen. In den Bussen der BVG können generell keine Fahrräder transportiert werden.