EU-Bürger und Staatsangehörige von Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, können in der Krankenversicherung ihres Herkunftslandes verbleiben. Die Versicherungsleistungen können jedoch zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land sehr unterschiedlich sein, sodass in bestimmten Fällen ein Eigenbeitrag oder der Abschluss einer Zusatzversicherung erforderlich ist.


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