Krankenversicherung für ausländische Studierende in Deutschland. Alle ausländischen Studierenden, die ein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule aufnehmen, müssen krankenversichert sein. In der Bundesrepublik Deutschland können Studierende zwei Arten von Krankenversicherungen abschließen: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV).


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