VORSCHRIFTEN FÜR BÜRGER AUS NICHT-EU-LÄNDERN
Einwanderer aus Ländern, für die ein Visum für die Einreise nach Deutschland erforderlich ist, müssen bereits zu diesem Zeitpunkt eine Krankenversicherung vorweisen. Je nachdem, ob der Einwanderer arbeitet oder nicht, gelten unterschiedliche Bedingungen für die gesetzliche Krankenversicherung einerseits und die private Krankenversicherung andererseits.
PFLICHTKRANKENVERSICHERUNG FÜR ZUWANDERER IN DEUTSCHLAND
Wenn der Zuwanderer in Deutschland arbeitet, besteht die Pflicht, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Bei einem ausreichend hohen Einkommen kann auch eine private Krankenversicherung gewählt werden (Einkommensgrenze 2015: 4.575,00 Euro monatlich).
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen. Der einheitliche Beitragssatz für ganz Deutschland beträgt derzeit durchschnittlich 15,5 % (Stand 2015) des Bruttogehalts. Die Beiträge müssen jedoch nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (2015: 4.125,00 Euro monatlich) gezahlt werden. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden vom Staat festgelegt und nicht individuell an den Versicherten angepasst.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG FÜR ZUWANDERER IN DEUTSCHLAND
Arbeitslose Zuwanderer und solche, deren Bruttoeinkommen die Grenze für die Pflichtversicherung überschreitet (im Jahr 2012 waren das 4.237,50 Euro monatlich), können eine private Krankenversicherung abschließen. Viele Versicherer verlangen jedoch eine bestimmte Aufenthaltsdauer in Deutschland, bevor sie eine Versicherung abschließen. Um eine private Krankenversicherung abschließen zu können, muss zuvor eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht (bei einer gesetzlichen Krankenkasse) beantragt werden.
Die Versicherungsbeiträge sind im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht einkommensabhängig, sondern hängen von Faktoren wie dem Gesundheitszustand oder dem Alter des Versicherten ab. Viele private Versicherungen bieten spezielle Tarife für Migranten an, die speziell auf die Bedürfnisse dieser Gruppe zugeschnitten sind.
SONDERREGELUNG FÜR ASYLBEWERBER IN DEUTSCHLAND
Personen, die Aufnahme und Schutz vor politischer oder anderweitiger Verfolgung beantragen, haben einen Sonderstatus. Während des Asylverfahrens gelten für sie die Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Von einigen Ausnahmen abgesehen, sind die Ansprüche eines Asylbewerbers gegenüber einem Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sehr begrenzt.


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