RENTE

Eine Einführung in das deutsche Rentensystem:

Die Rentenversicherung sichert die Rentenzahlungen im Ruhestand. Alle Arbeitnehmer sowie Auszubildende und bestimmte Gruppen von Selbstständigen sind verpflichtet, eine gesetzliche Rentenversicherung abzuschließen. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden über die Steuern gezahlt und betragen 19,6 % des Bruttogehalts. Sie werden zu gleichen Teilen von den Unternehmen und den Arbeitnehmern getragen. Sowohl die Renten- als auch die Arbeitslosenversicherung sind Steuern, die automatisch vom Einkommen abgezogen werden. Die Renten werden in der Regel mit 65 Jahren ausgezahlt, aber es besteht auch die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, länger zu arbeiten und sie dann zu beziehen. Ebenso besteht die Möglichkeit, die Rente früher zu beziehen, wenn man sich entscheidet, den Ruhestand in einem anderen Land zu verbringen.

Was die öffentliche Diskussion um die Renten angeht, sind sich viele Ökonomen einig, dass das Risiko, im Ruhestand nur einen Bruchteil des heute eingezahlten Geldes zu erhalten, real ist. Daher wird empfohlen, eine private Rente in Betracht zu ziehen, um die staatliche Rente aufzubessern. Verbraucherberatungsstellen informieren über die Maßnahmen, die der Staat zur Finanzierung privater und betrieblicher Altersvorsorge ergreift.

Weitere Informationen zu Renten, Teilrenten, Renten wegen Erwerbsminderung sowie Witwen- und Waisenrenten erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit) http://www.bmg.bund.de