SOZIALVERSICHERUNG

Versicherungen lassen sich in Pflichtversicherungen und freiwillige Versicherungen unterteilen. Pflichtversicherungen gehören zum deutschen Sozialversicherungssystem. Der Begriff „Sozialversicherung” umfasst fünf Hauptkategorien – die „fünf Säulen” des Sozialversicherungssystems:

  • Krankenversicherung
  • Invaliditätsversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Arbeitsunfallversicherung

Die Arbeitsunfallversicherung wird von den Unternehmen bezahlt. Die Beiträge für die übrigen Versicherungen werden zu gleichen Teilen zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer aufgeteilt. Sie werden als Prozentsatz des Bruttoeinkommens berechnet, es gibt jedoch eine Obergrenze, wenn ein bestimmtes Einkommensniveau erreicht ist. Die Gesamtbeiträge belaufen sich auf etwa 40 % des Bruttogehalts. Die Beiträge werden direkt von Ihrem Gehalt abgezogen. Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind, d. h. weniger als 50 Tage oder zwei Monate im Jahr arbeiten, oder wenn Sie einen Job haben, der 400 € bezahlt (mit einem Einkommen von weniger als 400 € pro Monat), zahlen Sie weder deutsche Sozialversicherung noch Steuern. Dennoch müssen Sie sich registrieren lassen, um Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Studierende: Alle Studierenden müssen krankenversichert sein (weitere Informationen finden Sie hier). Tipp: Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales hat Informationen dazu.